Die richtige Auswahl der Vereinskategorie

Im Allgemeinen wird ein Verein und die zugehörige Kategorie durch den eigentlichen Zweck des Vereins gegenüber den Mitgliedern begründet. Der am häufigsten vorkommende Vereinstyp ist der Sportverein, allerdings lassen sich nicht alle Vereine dieser Überkategorie zuordnen, daher finden sich hier zusätzliche Vereinskategorien und dazugehörige Vereinsbeispiele, sodass eine bestmögliche Zuordnung des Vereins möglich ist. Hier finden sich die unterschiedlichen Vereinskategorien und Beispiele:

1. eSportvereine
E-Sport ist der sportliche Wettkampf mit Computer-und Videospielen. Dabei spielt die Art der Spiele keine Rolle, ob LoL, WoW, FiFa oder CoD.

2. Freizeitvereine
Carrom, Eisenbahnverein, Interessengemeinschaft-Drehorgel, Kleingartenverein, Brauchtumsverein (Studentenverbindung, Trachtenverein), Junggesellenverein, Doppelkopfverein, Sammlerverein, Skatverein, Bastelverein, Heimatverein, Hobbyfußball, Fanclub, Bridge, Karnevalsclub, Karnevalsverein, Narrenzunft, Fastnachtsverein, Oldtimer

3. Gesellschaftsvereine
Parteien, Jugendpolitischer-Verein, Landjugend, Bildungsverein, Pfadfinder, Schülervereine, Verbraucher, Jugendringe, Kinder-und Jugendförderung

4. Musikvereine
Blasorchester, Jugendblasorchester, Blaskapelle, Trachtenkapelle, Stadtkapelle, Fanfarenzug, Fanfarenorchester, Sinfonisches-Blasorchester, Blechblasensemble, Brass-Band, Big-Band, Spielmannszug, Tambourcorps, Trommlerkorps, Flötenorchester, Schalmeien Orchester, Majoretten, Fanfaren-und Spielmannszug, Musikzug, Dudelsackverein, Showband, Bläserensemble, Posaunenchor, Marching-Band, Guggenmusik, Schützenvereins-Musikkapelle, Schützenvereins-Spielmannszug, Gemischter-Chor, Gesangverein, Chor, Männerchor, Frauenchor, Knabenchor, Kinderchor, Jugendchor, Gospelchor, Akkordeonorchester, Partyband, Tanzkapelle, Zitterorchester, Zupforchester, Sinfonieorchester, Dudelsack-und Drehleiermusikverein

5. Soziale- und Rettungsvereine
DRK, ASM, Caritas, Samariter, Lebensrettung, Kolpingverein, Sicherheitsdienste, Feuerwehr, Selbsthilfeverein, Heilsarmee

6. Medien-und Kulturvereine
Bürgerfunk, Radioverein, Theaterverein, Historischer-Verein, Kunst und Kulturverein, Talkrunde, Geschichts-und Museumsverein

7. Sportvereine
Fußball, Handball, Tennis, Badminton, Baseball, Basketball, Beachball, Cricket, Faustball, Football, Hockey, Rugby, Softball, Tischtennis, Squash, Volleyball, Golf, Minigolf, Racquet, Schwimmen, Segeln, Rudern, Tauchen, Surfen, Kanu, Wasserball, Wasserski, Wellenreiten, Angeln, Fechten, Boxen, Judo, Ringen, Karate, Kendo, Samurai, Taekwondo, Aikido, Kung-Fu, Budosport, Laufdisziplin, Sprungdisziplin, Wurfdisziplin, Zehnkampf, Bodybuilding, Turnen, Akrobatik, Straßenrennen, Kunstradfahren, Radtourenfahren, Radball, Radpolo, Moutainbike, Eishockey, Skeleton, Skilanglauf, Skispringen, Bob, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Rennrodeln, Snowboard, Kegeln, Breitensport, Billard, Boule, Bowling, Dart, Hundesport, Reitsport, Tanzsport, Schach, Snooker, Walking, Wandersport, Berglauf, Motorsport, Schießsport, Fall-schirmspringen, Drachen-und Gleitschirmfliegen, Segelflug, Modellflug, Motorflug, Ballon-fahren, Modellflieger, Schützenverein

8. Tier-und Naturschutzvereine
Nilpferdverein, Aquariumsverein, Imker, Brieftauben, Hundeverein, Vogelverein, Fischereiverein

Unterschied Verein und Förderverein:

Ein weiterer Punkt, den es zu beachten gibt, ist die Unterscheidung zwischen Verein und Förderverein. Handelt es sich bei dem Verein um einen Förderverein, ist dies entsprechend zu kennzeichnen. Durch das Anklicken des grau umrahmten Kästchens rechts neben dem Schriftzug Förderverein ist dies möglich, es erscheint ein blauer Haken und der Verein ist als Förderverein gekennzeichnet. Bei einem Verein ist keine Ergänzung notwendig, hier kann das Kästchen vernachlässigt werden.

1. Verein
Einen e.V. (eingetragener Verein) zeichnet vor allem sein ideeller Zweck aus, was bedeutet, dass der Verein keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt. Ein nicht eingetragener Verein besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und stellt demnach keine juristische Person dar. Daher werden nicht eingetragene Vereine auch als nicht rechtsfähige Vereine bezeichnet.

2. Fördervereine
Ein Förderverein besitzt zwar eine gemeinnützigkeitsrechtliche Besonderheit, gilt aber ansonsten als gewöhnlicher Verein und stellt auch zivilrechtlich keine Sonderform dar. Die Besonderheit liegt darin, dass Fördervereine nicht selbst aktiv im Sinne ihrer Satzung handeln, sondern Mittel für öffentlich-rechtliche Körperschaften oder andere gemeinnützige Vereine beschaffen. Diese Mittel dürfen nur für steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden. Es ist irrelevant, in welcher Form solche Mittel weitergegeben werden. Zulässig sind unter anderem Sachgüter, Geldzuwendungen oder die Bewilligung von Darlehen.